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Sehstörungen müssen möglichst frühzeitig
erkannt werden, weil dann die Behandlung die besten Erfolge bringt
und man dadurch eine bleibende Sehkraftverminderung verhindern kann.
Kinder
sollten dem Augenarzt vorgestellt werden:
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sofort,
wenn sie an einem oder beiden Augen
Auffälligkeiten
wie Veränderungen an den Lidern (insbesondere hängende
Lider), Trübungen der Hornhaut, grau-weißliche Pupillen,
Augenzittern oder große Augen mit Lichtempfindlichkeit
zeigen. |
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mit
1/2 Jahr, spätestens mit 1 Jahr, wenn ein Risiko für
Schielen, Brechungsfehler oder erbliche Augenerkrankungen erkennbar
ist, oder wenn Ihr Kind eine Frühgeburt war. Kinder schielender
oder stark fehlsichtiger Eltern, oder Kinder aus Familien mit
bekannter bereits bei Geburt vorhandenen erblichen Augenkrankheiten
sollten ebenfalls vorgestellt werden. |
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bis
zum Ende des 2. Lebensjahres sollte bei allen Kindern die
Vorsorge U 7 durchgeführt sein, bei der zum Ausschluß
eines schwerwiegenden Sehfehlers der LANG - Stereotest bestanden
sein sollte.
Falls dieser Test nicht durchführbar erscheint, sollte
eine Vorstellung beim Augenarzt erfolgen.
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Wenn
sich in den ersten Lebensjahren auf beide Seiten eine normale Sehkraft
entwickeln kann, ist Schielen, das später auftritt, nicht mehr
so gefährlich und kann gut behandelt werden.
Jedes
Kind mit einmal erkannter Sehstörung muß bis zum 14.
Lebensjahr jährlich zum Augenarzt, auch wenn die Sehkraft sich
wieder normalisiert zu haben scheint, da die Sehkraft erneut und
oft nicht bemerkt wieder abfallen kann!
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