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Ergotherapie
ist eine wichtige Therapie für Kinder mit speziellen Defekten
in ihrer Entwicklung. Ziele der Ergotherapie sind nach Prof. H.
Bode
Hilfe
für das Kind zum Erlernen von
Kulturtechniken
(Schreiben etc.)
lebenspraktischen
Alltagsfunktionen (z.B.
Nahrungsaufnahme,
An/Ausziehen)
Befähigung
zu einem dem Entwicklungsstand
angemessenen
Spiel
sozialer
Kontaktfähigkeit, Selbstsicherheit
kompensatorischer
Strategien und Techniken für
ausgefallene
Funktionen
oder
für die Anpassung von Hilfsmiffeln
Für
die Verordnung von Ergotherapie trägt alleine der Arzt die
Verantwortung. Er haftet den Kassen gegenüber auch für
die verantwortliche Verordnung. Im Sinne der Behandlung von Krankheiten
kann Ergotherapie nur dann durch den Arzt verschrieben werden, soweit
eine deutliche Beeinträchtigung eines oder mehrerer spezifischer
Bereiche gegenüber dem sonstigen Entwicklungsstand vorliegt.
Ergotherapie
kann kein Ersatz für andere allgemeine und auch häusliche
Fördermöglichkeiten darstellen. Daher ist eine Verordnung
präventiver
Ergotherapie und bei allgemeinem Entwicklungsrückstand nicht
möglich!
Folgende
Regeln müssen bei Dauer und Durchführung der Ergotherapie
Beachtung finden:
1.
Die Zuweisung an einen in der Ergotherapie von Kindern erfahrenen
Therapeuten ist ausschließlich nach Indikationsstellung durch
den Kinderarzt möglich.
2.
Eine ergotherapeutische Diagnostik muss unter Einbeziehung standardisierter
und validierter Tests erfolgen, in der Regel nicht mehr als von
2 Stunden Dauer.
3.
Es muss eine standardisierte Dokumentation ergotherapeutischer Befunde
und Formulierung konkreter Therapieziele für die nächsten
6 Monate erfolgen mit Mitteilung an den überweisenden Kinderarzt
und die Eltern.
4.
Ergotherapie wird für 20 Therapiestunden je 45 Minuten bzw.
6 Monate (1 x wöchentlich) rezeptiert.
5.
Zwingend erforderlich ist dabei die Einbeziehung, Anleitung, Beratung
der Eltern durch den Ergotherapeuten
6.
Nach Ablauf von Punkt 4 ist die Uberprüfüng der Erreichung
der Therapieziele durch den Ergotherapeuten und Mitteilung analog
zu Punkt 3 an den Kinderarzt
7.
Danach muss eine erneute Untersuchung des Kindes durch den Kinderarzt
erfolgen. Er entscheidet in Absprache mit den Bezugspersonen über
Weiterführung bzw. Beendigung der Therapie.
8.
Therapien von mehr als insgesamt 40 Therapiestunden je 45 Minuten
(innerhalb von 12 - 18 Monaten ggf. unter gezielter Nutzung von
Therapiepausen) sollten die Ausnahme bleiben und bedürfen einer
besonderen Begründung.
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